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GUATEMALA
Seite 2: Geschichte, Staat & Politik

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Geschichte, Staat & Politik

Guatemala





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Historische Entwicklung

Das heutige Guatemala war in präkolumbianischer Zeit Kerngebiet des Maya-Reiches. Charakteristisch für diese Zeit waren verschiedene hierarchisch aufgebaute theokratische "Stadtstaaten" wie El Mirador , Quiriguá oder Tikal, die von einer erblichen Oberschicht aus Priesterkaste und Adel beherrscht wurden.

Mayaruinen im Norden Guatemalas: Tikal, Tempel I und II aus der spätklassischen Periode
(© Ralf Wyrwinski)

Mit der Eroberung durch die Spanier unter Pedro de Alvarado nach 1523 begann eine knapp dreihundertjährige Kolonialzeit, die mit einem erheblichen Rückgang der indigenen Bevölkerung und drastischen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Produktionsstruktur verbunden war: Mittels der Institution der encomienda wurde eine exportorientierte Entwicklung in Gang gesetzt, die Guatemala zu einem der führenden Produzenten von Zuckerrohr, Tabak  oder Indigo werden ließ.


Gemeinsam mit den anderen heutigen zentralamerikanischen Staaten erlangte Guatemala am 15. September 1821 die Unabhängigkeit von Spanien. Nach einer kurzen Phase der Zugehörigkeit zur zentralamerikanischen Föderation erlebte das Land bis zur Revolution von 1944 eine Reihe unterschiedlicher Diktaturen, die von politischer Repression und wirtschaftlicher Außenabhängigkeit geprägt waren. Kaffee und Bananen wurden im Zuge der  "liberalen Reformen" zu neuen wichtigen Exportprodukten Guatemalas und sicherten deutschen Kaffeeproduzenten und  US-amerikanischen Agrokonzernen wie der United Fruit Company eine jahrzehntelange ökonomische und politische Vormachtstellung im Land.

Während der kurzen Revolutionsphase nach 1944 gipfelten die ersten Versuche einer demokratischen Überwindung der Abhängigkeitsstrukturen unter dem Präsidenten Jacobo Arbenz Guzmán in den Bemühungen um eine Agrarreform . Sie  diente rechtsextremen Kräften 1954 als Vorwand für einen Staatsstreich, aus dem unter tatkräftiger Unterstützung durch die USA eine Reihe von militärisch dominierten Regierungen hervorging, die das Land in einen äußerst gewalttätigen Bürgerkrieg verwickelten. Gezielte Massenvertreibungen und Massaker an der indigenen Bevölkerung unter den Präsidenten Romeo Lucas García und Efraín Ríos Montt markierten zwischen 1978 und 1983 den Höhepunkt dieses Konfliktes, dem Schätzungen zufolge bis zu 100 000 Menschen zum Opfer fielen.

Mit dem Amtsantritt von Vinicio Cerezo Arévalo fand 1986 der Übergang zu einer formal demokratischen Regierungsform seinen Abschluß. Trotz der Beendigung des gewaltsamen politischen Konfliktes ist es den verschiedenen Regierungen seither nicht gelungen, die grundlegenden Probleme des Landes zu lösen: Soziale Instabilität und Ausgrenzung, politische Krisen, mangelnde Strafverfolgung und massive wirtschaftliche Probleme bestimmen nach wie vor den Alltag der guatemaltekischen Bevölkerung.

Eine tabellarische Übersicht über die guatemaltekische Geschichte bietet das Auswärtige Amt, Berlin.

Staat und Politik
Staatsform und Verfassung

Gemäß der Verfassung von 1985 ist Guatemala eine zentralistisch organisierte Präsidialrepublik, die in 22 departamentos unterteilt ist. Der Präsident verfügt über eine herausgehobene Stellung und besitzt weitreichende Kompetenzen: Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt die Minister sowie die Gouverneure der departamentos und hat bei der Verabschiedung von Gesetzen ein Vetorecht.  Präsident und Vizepräsident werden alle vier Jahre mit absoluter Mehrheit in direkter Wahl gewählt, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist.


Politische Situation und Wahlen 2007

Neuer Präsident des Landes ist seit Januar 2008 der ehemalige Direktor des nationalen Aufbaufonds (FONAPAZ), Alvaro Colom , der bei den Präsidentschaftswahlen 2007 für die Mitte-Rechts-Partei Unión Nacional de la Esperanza (UNE) kandidierte und in der Stichwahl Anfang November 2007 seinen Gegenkandidaten Otto Pérez Molina, einen ehemaligen General von der rechtsextremen Partido Patriota (PP), besiegte. 

Die für das Linksbündnis Encuentro por  Guatemala (EG) als Kandidatin angetretene Rigoberta Menchú, Friedensnobelpreisträgerin von 1992, konnte sich mit lediglich 3,1% der abgegebenen Stimmen in der ersten Wahlrunde nicht für die Stichwahl qualifizieren.

Colom löste Oscar Berger vom konservativ-unternehmerorientierten Parteienbündnis Gran Alianza Nacional (GANA) ab, der als ehemaliger Bürgermeister von Guatemala-Stadt seit Januar 2004 eine wenig stabile Regierungskoalition aus GANA, UNE und der ebenfalls konservativen Partido de Avanzada Nacional (PAN)  anführte.



Traditionell ist die guatemaltekische Parteienlandschaft durch kurzlebige, personenbezogene und klientelistische Parteien gekennzeichnet, die nur selten über fundierte Programme und funktionierende Strukturen verfügen. So ist auch im jetzigen Parlament mit Fraktionsaustritten und Parteineugründungen zu rechnen, wie sie in der letzten Wahlperiode seit 2004 vorherrschten: Die Gründung der Partido Patriota (PP) als Abspaltung aus der rechtsextremen Frente Republicano Guatemalteco (FRG) , der Partei des ehemaligen Militärdiktators Efraín Ríos Montt, kann hier als prominentestes Beispiel angesehen werden. Auch die künftige Regierungskoalition wird daher möglicherweise schnell auf die Unterstützung durch "unabhängige" Listen angewiesen sein.

Das Parlament wird nach dem Verhältniswahlrecht über nationale Listen und Wahlkreislisten zeitgleich mit dem Präsidenten gewählt, wobei die Wahlbeteiligung vor allem in den ländlichen Regionen zumeist sehr niedrig ausfällt. In der Nationalversammlung dominieren durchweg konservative und rechtsextreme Gruppen.

Linke Gruppen wie die Alianza Nueva Nación (ANN), die Encuentro por  Guatemala (EG) oder die Unidad Revolucionaria Nacional Guatemalteca (URNG), die ehemalige Guerrilla, waren und sind mit nur wenigen Sitzen im Parlament vertreten. Obwohl ihnen durch ihre massive Kritik an den etablierten Rechtsparteien eine wichtige Funktion im nationalen Versöhnungsprozess zukommt, gelingt es diesen Gruppierungen bis heute nicht, die Bevölkerungsmehrheit überzeugend zu vertreten. So finden sich auch in ihren Reihen nur wenige Vertreterinnen und Vertreter der Maya, die auf der nationalen Ebene daher politisch nach wie vor kaum repräsentiert sind: Während 1985 lediglich 8 der 100 Abgeordneten Maya waren, stellten sie 2003 mit lediglich 2 von 113 Abgeordneten noch weniger.

Kritik an den traditionell klientelistischen Rechtsparteien und ihren Führungsfiguren: Strassenumzug in Guatemala-Stadt am Viernes de dolores, April 1995  (© Ralf Wyrwinski)


Rolle der Zivilgesellschaft

In den vergangenen Jahren haben allerdings - in Konkurrenz zu den insgesamt wenig persistenten politischen Parteien - die Basisorganisationen der Maya   wie die Asamblea de la Sociedad Civil (ASC) oder die Coordinación de Organizaciones del Pueblo Maya de Guatemala, Saqb'ichil (COPMAGUA) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie vertreten gegenüber der Regierung und der gesamten Öffentlichkeit die Interessen der indigenen Bevölkerung beispielsweise in Fragen des Friedensabkommens, der Durchführung sozioökonomischer Reformen oder der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen und sind zumindest auf lokaler und regionaler Ebene inzwischen ein ernstzunehmender Machtfaktor. Die Maya-Bewegung ist aufgrund ihrer Aufsplitterung in unzählige Sachkomitees, Gewerkschaften, Kooperativen und Institute allerdings ausgesprochen heterogen; ihre Gemeinsamkeit gründet im wesentlichen auf der ethnischen Identität als Maya.

Eine besondere Funktion im politischen Prozess kommt nach wie vor den wirtschaftlichen Interessenvertretungen zu: Gruppen wie

  • der Unternehmerdachverband CACIF (Comité Coordinadora de Asociaciones Agrícolas, Comerciales, Industriales y Financieras),
  • die Vereinigung der Exporteure AGEXPORT (Asociacion Gremial de Exportadores) oder
  • der Landwirtschaftsverband UNAGRO (Unión Nacional de Agricultores y Ganaderos)
nehmen durch die Machtverflechtungen zwischen der Agraroligarchie, der Industrie, dem Militärapparat und den Rechtsparteien weiterhin großen Einfluss auf die Regierungspolitik und bestimmen maßgeblich die Wirtschafts- und Finanzpolitik des Landes.

Außenpolitik

Die guatemaltekische Außenpolitik wird nach Ende des Ost-West-Konflikts nicht länger von sicherheitspolitischen und militärischen Erwägungen dominiert. Statt vermeintlicher kommunistischer Bedrohungen prägen jetzt die wirtschaftlichen Interessen wichtiger Akteure (wie z.B. der Agrarexportproduzenten oder der maquiladora-Industrie) eindeutig die außenpolitischen Schwerpunktsetzungen.

Die bilateralen Beziehungen zwischen Guatemala und Deutschland sind denn auch von Deutschlands Position als größtem Handelspartner Guatemalas unter den EU-Staaten und von den deutschen Beiträgen zur internen Konfliktprävention im Rahmen der  Entwicklungszusammenarbeit geprägt.

Innenpolitik
Guatemala - ein lateinamerikanischer Apartheidstaat?

Knapp zwölf  Jahre nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens zwischen Regierungsvertretern und der Führung der URNG stehen immer noch wesentliche Teile der Umsetzung der einzelnen Unterabkommen aus.

Geringe Fortschritte zeigen sich vor allem
  • bei der Entmilitarisierung von Staat und Gesellschaft: Die URNG ist als politische Partei zugelassen, Zwangsrekrutierungen finden nicht länger statt, die Zivilpatrouillen sind zumindest formal aufgelöst, und die lange verzögerte Armeereform scheint vor allem unter den Regierungen Berger und Colom nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation Fundación Myrna Mack    vorangekommen zu sein.
  • bei der Demokratisierung : Auch wenn die Transformation längst nicht abgeschlossen ist, gibt es mehr politischen Pluralismus; Basisbewegungen können ihre Forderungen in zahlreichen Foren (z.B. dem nationalen Frauenforum) zum Ausdruck bringen; ein neues Wahl- und Parteiengesetz ist beschlossen.
Nicht  erfüllt sind dagegen wesentliche andere Punkte:
  • Das Abkommen über die Identität und Rechte der indigenen Bevölkerung wurde zu weiten Teilen nicht umgesetzt. Zwar setzen sich zwischenzeitlich viele (meist unterfinanzierte) Institutionen mit der Situation der indigenen Bevölkerung auseinander (z.B. die Ombudsfrau für indigene Frauen); die Situation der Maya hat sich dadurch aber nicht verbessert - sie bleiben nach wie vor von wichtigen politischen Entscheidungen ausgeschlossen.
  • Dem Abkommen über Menschenrechte zum Trotz hat sich die Menschenrechtssituation nicht verbessert. Berichte von amnesty international  und der  Gesellschaft für bedrohte Völker sowie von der UN-Mission für Guatemala (MINUGUA ) liefern ein ernüchterndes Bild: Menschenrechtsaktivisten werden bedroht, die Lynchjustiz grassiert, eine umfassende Justiz- und Polizeireform läßt auf sich warten, weder die Forderungen des REMHI-Berichtes der Katholischen Kirche noch die Empfehlungen der  Wahrheitskommission   zur Aufarbeitung des Bürgerkrieges wurden berücksichtigt.
  • Die sozioökonomischen Reformen sind weitestgehend ausgeblieben: Die Steuerquote liegt nach wie vor unter 12%, die geplante neue Agrarpolitik ist über die Gründung einzelner Institutionen (z.B. FONTIERRAS ) nicht hinausgekommen - die Landfrage bleibt daher grundsätzlich ungelöst - und  die Sozialpolitik beschränkt sich auf einzelne Vorzeigeprojekte und theoretische Planspiele.
  • Die notwendige tiefgreifende Justizreform steht weiterhin aus: Straflosigkeit, Korruption und Kriminalität bestimmen stärker denn je den Alltag, was eine neuere GTZ-Studie eingehend belegt. Auch grundsätzliche Fragen, inwieweit z.B. das Gewohnheitsrecht der Maya gemäß der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in das nationale Recht integriert werden könnte, sind nicht ansatzweise geklärt.
  • Nach wie vor ist das Land von Korruption durchzogen: Laut Transparency International steht Guatemala auf Platz 111 aller Staaten und setzt damit eine lange Tradition weiter fort, für die wirtschaftliche Oligarchien und Militär gleichermaßen verantwortlich zeichnen.  
  • Auch die Dezentralisierung kommt nur sehr zögernd voran:  Nach wie vor fallen die wesentlichen kommunal- und regionalpolitischen Entscheidungen in Guatemala-Stadt.
Vor allem aufgrund der anhaltenden Ausgrenzung der indigenen Bevölkerung stellt sich daher völlig zu Recht die Frage, ob Guatemala nicht eine lateinamerikanische Variante eines Apartheidstaats darstellt.

Kriminalität und Gewalt


Fast zwölf Jahre nach Beendigung des Bürgerkrieges sehen sich die Menschen landesweit mit einer auch im lateinamerikanischen Maßstab außerordentlichen Kriminalität konfrontiert. Verbreitete Hinrichtungen und Serienmorde, ungezählte Entführungen, Überfälle und gewalttätige Übergriffe vor allem auf Frauen erzeugen ein "Klima der Gewalt" , in dem das ineffiziente und überforderte Justizwesen hilflos und apathisch agiert: Die weitaus meisten Verbrechen bleiben ungeahndet; Täter haben kaum Strafe zu fürchten; Richter, Anwälte und Vertreter der Legislative werden zusehends selbst Opfer von Einschüchterungen, Bedrohungen und Attentaten. Guatemala-Stadt gilt inzwischen denn auch vor San Salvador als die gewalttätigste Stadt in Zentralamerika.

Besondere Aufmerksamkeit gilt gegenwärtig der Jugendkriminalität der sog. "maras", die als "Jugendbanden" in ihrer Entstehung auf den Zusammenschluß von jungen Migranten in den USA zurückgehen und die zwischenzeitlich in ganz Zentralamerika auf vielen kriminellen Feldern (z.B. Drogenhandel und Prostitution) agieren. Der Bekämpfung dieser Bandenstrukturen kommt bei den Regierenden ein sehr hoher Stellenwert zu - wobei diese Gruppen vielfach aber auch etlicher Delikte bezichtigt werden, die sie gar nicht begangen haben, um von anderen Tätergruppen abzulenken. Diese Stellvertreterfunktion macht die Mitglieder dieser Banden inzwischen häufig selbst zu Opfern staatlicher Willkür und Repression. Mit der Situation der maras in Guatemala befaßt sich vor allem Casa Alianza.
Medien
Kritische Berichte über die aktuelle politische Situation in Guatemala liefern regelmäßig:

Die Tagespresse in Guatemala vertritt (noch immer) mehrheitlich konservative bis offen reaktionäre Positionen (z.B. Prensa Libre , La Hora ); lediglich Siglo 21 zeichnet sich durch eine liberalere Berichterstattung aus. Themen, die die indigene Bevölkerung betreffen, werden allerdings nach wie vor in der Darstellung vernachlässigt oder verzerrt.

Grundsätzlich ist in Guatemala die Pressefreiheit in der Verfassung garantiert. Dennoch kommt es immer wieder zu Einschüchterungsversuchen gegenüber kritischer Berichterstattern und Angriffen auf Medienvertreter.

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