Bangladesch


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Seite 2: Geschichte, Staat & Politik

Geschichte


Afghanen, Äthiopier, Araber, Türken, Eroberer aus Nordasien und viele andere Völker und Nationen kamen in den letzten ca. 4.000 Jahren nach Bengalen und prägten die Geschichte der Region. Die knapp 200-jährige britische Herrschaft in Bengalen - dazu gehörte das heutige Bangladesch sowie die heutigen indischen Bundesstaaten Westbengalen, Orissa und Bihar - führte zu einer Agrarisierung der bengalischen Wirtschaft. Neue Landbesitzer und Geldverleiher lebten parasitär von den cash-crops der Pachtbauern. Industrieansiedlungen in Bengalen wurden durch die Briten bewusst verhindert. So wurde zum Beispiel zu Beginn des 20. Jahrhunderts mehr als die Hälfte an Jute in Ostbengalen produziert. Es gab jedoch dort keine einzige Jutemühle. Große Teile der Ernte wurden sofort nach England befördert.

Bangladesch bildete von 1947, als die britische Herrschaft endete, bis 1971 den östlichen Teil Pakistans. Die Konfliktlinien zwischen dem östlichen und dem westlichen Teil Pakistans, die etwa 1.600 Kilometern voneinander entfernt lagen, waren stark ausgeprägt. Die sprachlichen und kulturellen Differenzen waren stärker als die propagierte moslemische Identität, die das geteilte Pakistan hatte entstehen lassen. Der Westteil sah sich eher dem Kalifat in Bagdad verbunden; der Ostteil orientierte sich in Richtung Südostasien. Politisch signifikant war die faktische Dominanz der Westpakistanis in Politik und Wirtschaft sowie die angestrebte Dominanz im kulturell-sprachlichen Bereich. Obwohl im Ostteil mehr Menschen lebten, lag die politische Führung in der Hand von Politikern aus dem Westen. In der öffentlichen Verwaltung betrug das Verhältnis 1:13,5; beim Militär (Offiziersränge) 1:11 zu Gunsten des Westteils. Ökonomisch blieb der Ostteil Rohstofflieferant und Absatzmarkt. Die Diskriminierung des Ostteils war damit so gut wie umfassend.

Nach einer Eskalation der Gewalt in Form eines neunmonatigen blutigen Befreiungskrieges entstand 1971 in Südasien ein neuer unabhängiger Staat - Bangladesch.

Der Freude über die Unabhängigkeit Bangladeschs Ende 1971 folgte schnell die Ernüchterung - und die Erkenntnis, dass Ausbeutung und Ungerechtigkeit nicht nur von Briten oder Pakistanis ausgeht.

Staat

 

Die Verfassung in der Fassung vom Dezember 1972 ist durch folgende Grundzüge gekennzeichnet:

  • Säkularismus, Demokratie, Nationalismus und Sozialismus sind die grundlegenden Staatsziele (Präambel) 
  • Bangladesh ist eine souveräne Volksrepublik (Art. 1)
  • Die Macht einer jeden Staatsgewalt wird durch die Verfassung festgelegt bzw. begrenzt (Art. 7)
  • Es besteht Gewaltenteilung (Art. 22)
  • Fundamentale Menschenrechte wie bspw. Gedanken-, Versammlungs- und Religionsfreiheit werden garantiert (Art. 26-47)
  • Es besteht eine parlamentarische Regierungsform. An der Spitze der Exekutive steht ein Premierminister (Art. 55)
  • Das Parlament wird vom Volk gewählt (Art. 65, 2) und das verfassungsmäßige Oberhaupt, der Staatspräsident, vom Parlament (Art. 48)
  • In jeder Verwaltungseinheit soll eine lokale Verwaltung mit gewählten Personen eingerichtet (Art. 59) und vom nationalen Parlament mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden (Art. 60)
  • Wächter der Verfassung ist der Oberste Gerichtshof (Art. 102)
  • Der öffentliche Dienst gewährleistet die Kontinuität der Regierungsarbeit (Art. 133ff)
  • Das Parlament hat das Recht, die Verfassung zu ergänzen (Art. 142)

Diese erste Verfassung des Landes könnte zweifelsohne auch die eines westeuropäischen Staates sein. Allerdings wurde die Verfassung seither erheblich verändert.

Beispiele für wichtige dauerhafte Veränderungen sind die Proclamation Order No. 1 (1977), durch die das staatstragende Prinzip des Säkularismus durch die Formel "absolut trust and faith in the Almighty Allah ..." ersetzt wurde, sowie die achte Verfassungsergänzung, die dem Islam den Rang einer Staatsreligion verlieh. Temporäre Bedeutung hatte die vierte Verfassungsergänzung, durch der die parlamentarische Demokratie zugunsten einer präsidialen, de facto autokratischen Regierungsform aufgegeben wurde. 1991, nach dem Sturz des Präsidenten Ershad und Parlamentswahlen, wurde die parlamentarische Demokratie durch das zwölfte amendment wieder eingesetzt.

Die meisten Verfassungsergänzungen waren nicht die Folge von demokratischen Entscheidungsprozessen, sondern Akte der Willkür. Einen Grenzfall stellt das im März 1996 beschlossene dreizehnte amendment dar. Die für die Abhaltung zukünftiger Parlamentswahlen wichtige Regelung, wonach eine neutrale Übergangsregierung die Wahlen vorbereiten und durchführen soll, wurde im Grunde von einem Ein-Partei-Parlament verabschiedet. Das Parlament war zwar das Ergebnis einer Wahl, doch wurde diese von allen wichtigen Oppositionsparteien boykottiert. Hier tritt die Differenz zwischen Legalität und Legitimität besonders hervor. Das dreizehnte amendment ist gleichwohl von allen Parteien anerkannt worden.

Durch das zwölfte amendment im August 1991 hat Bangladesh wieder eine parlamentarische Demokratie. Das Amt des Premierministers ist mithin aufgewertet, das des Staatspräsidenten auf repräsentative Funktionen zurückgestuft worden. Dem Premierminister untersteht ein Ministerrat (Kabinett). Mit dem im März 1996 beschlossenen dreizehnten amendment betritt Bangladesh konstitutionelles Neuland.

Im Parlament (Jatiya Sangsad) sitzen 300 direkt vom Volk gewählte Abgeordnete und nach Inkrafttreten der 14. Verfassungsergänzung 45 kooptierte weibliche Abgeordnete. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Durch die Rückkehr zur parlamentarischen Demokratie hat das Parlament die ihm laut Verfassung zukommenden legislativen Befugnisse zurückerhalten. Steuerte in der Zeit von 1975-1990 der Präsident die parlamentarischen Entscheidungen, so zeigten sich nach 1991 Lähmungserscheinungen des parlamentarischen Betriebes aufgrund von Machtkämpfen der Parteien und ihrer Führer. Auf Grund des im Land geltenden Mehrheitswahlrechts spiegelt die Sitzverteilung im Parlament nicht die Stimmenresultate wider.

Mit der Verhängung des Ausnahmezustandes im Januar 2007 und der Aussetzung der Parlamentswahlen, die nun für die dritte Dezemberwoche 2008 anberaumt werden, ist die politische Zukunft des Landes gegenwärtig als ungewiss zu bezeichnen (s. Innenpolitik).

Mit Ausnahme des Zeitraums Januar 1975 bis September 1976 existierten in Bangladesh zu jeder Zeit eine große Zahl an Parteien (über 100). Die vier größten Parteien (Anführer in Klammern) sind die

  • BNP: Bangladesh Nationalist Party (Khaleda Zia)
  • AL: Awami League (Sheikh Hasina)
  • JP: Jatiya Party ( Ershad)
  • JI: Jamaat-e-Islami (Nizami)
  • IOJ: Islami Oikya Jote
  • LPB: Liberal Party Bangladesh

 

Innenpolitik

Fakhruddin Ahmed

Fakhruddin Ahmed

Parlamentsgebäude

Parlamentsgebäude in Dhaka
© Martin Peter Houscht

 

Bangladesch hat politisch turbulente Monate hinter sich. Am 11. Januar 2007 wurde der Ausnahmezustand verhängt und die für den 22. Januar 2007 vorgesehenen Parlamentswahlen (Ergebnisse 2001) auf unbestimmte Zeit verschoben. Tage später konstituierte sich eine neue Übergangsregierung unter Leitung von Dr. Fakhruddin Ahmed, einem früheren Zentralbankchef. Es gab personelle Veränderungen auch innerhalb der Wahlkommission und der Antikorruptionsbehörde. Mittlerweile sehen sich eine große Zahl ehemaliger Minister und Parlamentsabgeordnete mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert, werden deren Autos beschlagnahmt und Bankkonten eingefroren. Im März 2007 wurde der älteste Sohn, Tarique Zia, der ehemaligen Premierministerin Khaleda Zia verhaftet. Im Juli 2007 folgte ihm Sheikh Hasina und Anfang September 2007 Khaleda Zia.

Nun, im September 2008 sind Tarique Zia, Sheikh Hasina und Khaleda Zia wieder auf freiem Fuß - zumindest auf Kaution freigelassen. Während Tarique sich zunächst aus der Politik verabschiedet hat, scheint Khaleda Zia die neue alte starke Frau in der BNP zu sein. Sheikh Hasina hält sich weiterhin im Ausland auf. Die Rolle, die sie bei den bevorstehenden Parlamentswahlen spielen wird, ist zurzeit unklar.

Bangladesch ist zwar offiziell eine parlamentarische Demokratie, aber die politische Kultur ist auf Demokratie noch nicht ausgerichtet. So wenig bislang Verfassungsänderungen im Allgemeinen das Ziel demokratischer Konsolidierung verfolgten, so wenig traten politische Parteien im Land bisher als Protagonisten einer demokratischen politischen Kultur auf. Regierung und Opposition geben sich in Bangladesch traditionell unnachgiebig. Eine Kompromisskultur konnte sich bislang nicht durchsetzen, da bereits eine angedeutete Verhandlungsposition als Schwäche ausgelegt wird; von politischen Gegnern, den Wählern und selbst von Parteifreunden. Stärkedemonstration nach innen wie nach außen sind Persönlichkeitsattribute, auf die politische Führungseliten nicht verzichten können. Stärkedemonstration und unerbittlicher Machtanspruch haben im Land eine einzigartige "Alles oder Nichts" - Haltung hervorgebracht, die über einen langen Zeitraum hinweg zur de facto Blockade eines geordneten parlamentarischen Betriebes führte.

Es spricht viel für die These, dass mit der Verkündung des Ausnahmezustandes die Notbremse gezogen und ein Bürgerkrieg verhindert werden konnte. Eine offene Frage ist jedoch, ob die politischen Parteien die Chance auf einen demokratischen Neubeginn bekommen und - wenn ja - ihn nutzen werden oder ob die Militärs nach einiger Zeit auch offiziell die Macht im Land ergreifen werden.

Die neue Übergangsregierung hat das geschafft, was demokratisch gewählte Parlamentarier in den vergangenen 15 Jahren nicht zu Wege brachten - die vollständige Trennung der unteren Judikative von der Exekutive zumindest in den Gesetzesblättern durchzusetzen.

Während der Kampf gegen Korruption auch weiterhin international Anerkennung findet, wird die Übergangsregierung zunehmend heftiger kritisiert wegen Menschenrechtsverletzungen. Auch sorgt sich die Wirtschaftsgemeinde des Landes um das Investitionsklima in Folge des umfassenden Kampfes gegen Korruption, und Teile der Zivilgesellschaft kritisieren die command politics.

Mediale Berichterstattung: What's on in Bangladesh? Mittlerweile erscheint im Internet eine stattliche Anzahl an englischsprachigen Tages- und Wochenzeitungen aus Bangladesch, die über tagesaktuelle Themen berichten oder interessante Hintergründe in teilweise journalistisch anspruchsvoller Weise dem Leser nahe bringen. Zu nennen sind hier:

Menschenrechte: Gewalttätige Übergriffe gegen Ureinwohner ungesühnt bleibende Vergewaltigungen von Frauen, Zigtausendfaches Leid von Kinderarbeitern, die teilweise in Schuldknechtschaft ein hartes und kurzes Leben führen müssen, oder Polizeiaktionen, die, obwohl illegal, folgenlos bleiben, sind nur einige Beispiele für Menschenrechtsverletzungen. Wer als Bangladescher darüber berichtet, riskiert sein Leben. Manche, wie der Fotojournalist Akash, mussten ihr Land gar verlassen, weil sie Morddrohungen erhielten. Gegenwärtig darf die Pressefreiheit als eingeschränkt betrachtet werden.

 

Außenpolitik

Bangladesch verfolgt - nicht zuletzt wegen der geografischen Lage und der Notwendigkeiten, die sich aus der sozio-ökonomischen Situation des Landes ergeben - eine konstruktive Zusammenarbeit in alle Richtungen. Dies gilt für den südasiatischen Kontext, für die Zusammenarbeit mit der islamischen Staatenwelt und dem Westen wie auch innerhalb der UN-Familie. Seit einigen Jahren ist im Rahmen der "Look East Initiative" auch ein gewolltes verstärktes Zusammenarbeiten mit Staaten in Südostasien und Ostasien zu erkennen.

Bangladesch ist mit rund 9.700 Blauhelm-Soldaten der zweitgrößte Truppensteller für die Friedensmissionen der Vereinten Nationen. In der Bewegung der Blockfreien und der Organisation der Islamischen Konferenz sowie im Commonwealth engagiert sich das Land sehr stark.

Die Beziehungen zu Indien sind von besonderer Natur, teilen die beiden Staaten doch eine über 4.000 km lange Grenze, kontrolliert Indien die Oberläufe der wichtigsten Flüsse Bangladeschs, und war Indien maßgeblich an der Entstehung Bangladeschs beteiligt. Schwierige Fragen wie Transit, Grenzverlauf, ungeregelter Grenzübertritt und Migration, Wasserverteilung und Schmuggel werden in regelmäßigen Regierungsgesprächen erörtert. Der Abschluss eines Vertrages über die Aufteilung des Ganges-Wassers im Dezember 1996 hat eine für Bangladesch lebenswichtige Frage geregelt. Der zugunsten Indiens stark ungleichgewichtige Handel bleibt ein Problem.

Die Beziehungen zu Myanmar, dem zweiten Nachbarn Bangladeschs, sind kaum entwickelt. Der Handelsaustausch leidet unter dem Fehlen einer ausgebauten Landverbindung. Von den mehreren Hunderttausend muslimischen Rohingya-Flüchtlingen aus Myanmar Anfang der 1990er Jahre sind bis auf einen Rest von ca. 20.000, die weiterhin in in Lagern im Süden Bangladeschs leben, alle nach Myanmar zurückgekehrt. Konflikstoff birgt auch die Frage nach den Eigentumsrechten von Gasvorräten im Golf von Bengalen.

Die Europäische Union ist mit 24% des Warenaustauschs der wichtigste Wirtschaftspartner Bangladeschs vor den USA mit 18%. Die "Everything But Arms"-Initiative (EBA) der Europäischen Union, die den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) ungehinderten Zugang zum Markt der Europäischen Union gewährt, ist in Bangladesch auf große Zustimmung gestoßen. Aber auch politisch bestehen zu den Staaten der Europäischen Union, wie auch zu den USA, enge Beziehungen.

Deutschland hat in Bangladesch eine respektierte Stellung als wichtiger Entwicklungspartner, als zweitwichtigster Exportmarkt und als international bedeutende Wirtschaftsmacht.

Gemessen am Umfang der Entwicklungshilfe ist Japan der wichtigste bilaterale Entwicklungspartner.

Ein besonderes Verhältnis besteht auch zu den arabischen Golfstaaten, wo über zwei Millionen bangladeschischer Gastarbeiter tätig sind. Deren Überweisungen sind nach den Exporterlösen der Textilbranche die wichtigste Devisenquelle für Bangladesch. Ölmarktabhängige Konjunkturschwankungen in den Volkswirtschaften der Golfstaaten wirken sich sehr direkt auf die Deviseneinnahmen und damit auch auf die bangladeschische Volkswirtschaft aus.

Die Beziehungen zu Pakistan sind auch heute noch durch die Erinnerungen an den Unabhängigkeitskrieg geprägt, allerdings haben die gegenseitigen Besuche der beiden Regierungschefs in den letzten Jahren zur Entkrampfung des gegenseitigen Verhältnisses beigetragen.

Im Bereich der wirtschaftlichen Integration haben sich bis heute nicht die erhofften Fortschritte ergeben. Bestes Beispiel ist die "South Asian Association for Regional Cooperation" (SAARC). Auch über 20 Jahre nach ihrer Gründung ist SAARC nicht wirklich aus den Startlöchern herausgekommen. Das im August 2008 zu Ende gegangene 15. Gipfeltreffen in Colombo offenbart einige der Probleme, die es auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen Integration zu überwinden gilt.


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